Samstag, 7. April 2012
Und wie kommt der Schaffer / Urheber zu seinem gerechten Lohn?
1) 3 Erwerbsmodelle sollen hier beleuchtet werden: a) "hohe" Preise für einzelne Daten (mp3, DVD, ...) b) Schaltung von Werbung
c) kleine / minimale Beiträge (auf freiwilliger Basis?)

a) Die relativ hohen Preise z.B. für einzelne mp3s zum legalen Download bzw. Neupreis einer DVD lässt sich in der Masse ebenso wenig durchsetzen wie die hohen Preise für Standardsoftware für PCs, insbesondere in den Anfgangsjahren der PC-Verbreiterung.

b)Die Alternative, kostenloses Angebot durch Werbung zu finanzieren, ist nicht zielführend: Es führt nicht die Nutzung der eigentlichen Daten/Information zu Kosten für den Nutzer, sondern Geld wird für den Anbieter mit davon unabhängiger Werbung generiert.
Ein grosser Nachteil ist hier, dass die eventuell vorhandene Bereitschaft, einen (kleinen) Beitrag für den Dienst zu zahlen, nicht genutzt wird.

c) Für alle Lieder, die man in seinem Leben mal kurz zum Anhören downloaded, aktuell ca. 1€ zu zahlen, ist nicht machbar und durchsetzbar, aber ich sehe die Chance, dass mit zunehmender Zeit der totalen Verfügbarkeit u. auch einfachen Kopierbarbeit von digitalen Medien sich auch das Bewusstsein verändert, dass nämlich die Arbeit des Urhebers / Künstlers sehr wohl wertgeschätzt wird und dass die Bereitschaft wächst, dafür einen kleinen Beitrag zu leisten, dass jener von seiner Schaffenskraft auch einen Lohn bekommt und davon leben kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass viele bereit wären, für einen mp3-Download beispielsweise 5 cent zu zahlen. Und wenn das die Masse macht, heisst das nicht, dass da weniger für den Musiker (und wenn's denn sein muss auch für die Musikindustrie) heraus springt: wie auch bei dem Werbungsmodell verdient nur derjenige viel, der wirklich Massen anziehen / überzeugen / begeistern kann.

Ich plädiere für c). Allerdings gilt es hier noch eine Herausforderung zu bewerkstelligen: Wie kann man den Nutzern, die tatsächlich bereit sind, (freiwillig?) einen kleinen Beitrag für ihre Downloads an die entsprechenden Urheber abzugeben, dies technisch ermöglichen, so dass sie dies praktisch ohne grosse zusätzliche Mühe (Clicks), sicher und einfach abwickeln können. Das Stichwort heisst hier Micropayment.

2) Micropayment: Zahlungen von kleinsten Beträgen - insbesondere bei Content, der online verfügbar ist und praktisch ungehindert vervielfältigt werden kann.

a) Problematik (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Micropayment)
"Bei geringwertigen Gütern stellt die Wirtschaftlichkeit der Bezahlung ein zentrales Problem dar: Herkömmliche Verfahren, wie Kreditkartenzahlung oder die Lastschrift sind ungeeignet, da hier die Kosten für die Zahlungsabwicklung oftmals den Warenwert übersteigen"

b) Es gibt hier verschieden Strategien, wie die Zahlungsverfahren versuchen, trotzem wirtschaftlich zu sein: z.B. Buchung über Handy oder das Kumulieren von mehreren Kleinstbeträgen zu einem grösseren, der dann von herkömmlichen Verfahren verbucht werden kann.

3) Interessant scheint hier das Bitcoin, siehe hierzu einleitend z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin "Bitcoin ist eine Form von elektronischem Geld, das dezentral auf der Basis eines Computernetzwerks geschöpft wird. Es verbindet Eigenschaften von Bargeld mit solchen von internationalen elektronischen Überweisungen. Das Netzwerk wird aus den Rechnern aller Teilnehmer gebildet, die eine kostenlose „Open Source“-Software ausführen. Der Besitz von Geldeinheiten kann durch den Besitz von kryptographischen Schlüsseln nachgewiesen werden. Jede Transaktion von Geldeinheiten zwischen Teilnehmern des Netzwerks wird in einer öffentlichen, vom gesamten Netzwerk unterstützten Datenbank aufgezeichnet und mit digitalen Signaturen versehen. Dies stellt sicher, dass Geldbeträge fälschungssicher sind....."

--> und schon müsste ich eigentlich ein paar Bitcoins zu Wikipedia rüberwachsen lassen..... was sich irgendwie richtig anfühlt.

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Urheberrecht, nicht-kommerzielle Vervielfältigung und das Recht des Künstlers auf Lohn für Arbeit
1) Ist das Kopieren von Daten Diebstahl?
Da durch Kopieren eines Programms, eines Videos oder einer mp3-Datei niemand ein Verlust entsteht, wie wenn jemad in einem Laden eine CD klaut, kann es sich nicht um den gleichen Level von Eigentumsenteignung handeln.

2) --> Behauptung: Das Phänomen des Kopierens von digitalen Medien ist momentan von vielen (Gesetzgeber, etablierte Parteien, den meisten Bürger...) noch nicht vollständig erfasst/begriffen worden.

3) "Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss ..." (siehe offiz. Parteiprogramm der Piratenpartei)
Seit Erfindung und Verbreitung des PCs in Massen wurde von Privatpersonen grössten Teils nur die Hardware gekauft. Die Software wurde praktisch ausschliesslich kopiert (Betriebsystem, Office, Spiele....) --> Raubkopien: Schon damals war erkennbar, was heute wiederum vor allem für Musik und Filme zutrifft: Man kann die Massenhafte Vervielvältigung nicht verhindern, wie auch immer man das bewerten will.

4) Persönlichkeitsrechte der Urheber am Werk anerkennen, nicht-kommerzielle Vervielfältigung im Zeitalter der Informations- bzw. Wissensgesellschaft erlauben und trotzdem dem Künstler seinen verdienten Obulus für sein geschaffenes Werk zuzugestehen - dieses vertrakte Geflecht aufzulösen soll im nächsten Beitrag angegangen werden....

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